Verein Vorstand


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Der Vorstand eines Vereines besteht aus mindestens einer Person die im Vereinsregister eingetragen ist und nach außen Vertretungsberechtigt sind. Der Verein kann frei in seiner Satzung entscheiden ob noch weitere Menschen dem Vorstand zugehören sollen. Wichtig ist aber das es eine feste Person gibt die im Vereinsregister steht.


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Verein Vorstand Haftung

Es ist möglich das die Vorstände in einem Verein mit ihrem Privatvermögen in die Haftung genommen werden. Dies kann durch diverse Gründe passieren. Die Vorstände haften in der Außenhaftung in der Gesamtschuldnerschaft. Eine Struktur oder Aufgabenverteilung (Offiziell Beschlossen) kann zu einem Ausgleich im Innenverhältnis führen (Innerhalb der Vorstände)  

Entlastung auf der JHV?

Eine Entlastung auf der JHV bringt nichts. Denn die Mitglieder wissen zum Zeitpunkt einer pauschalen und jährlichen Entlastung nicht welche Schäden auf den Verein zukommen geschweige denn wo diese entstanden sind.
Falls es Haftungsgründe gibt, diese auf der JHV erläutert werden (Auch bei welchem Vorstandsmitglied man wie viel und warum holen kann) In solch einem Falls kann die "Entlastung" einer Verzichtserklärung gleichen. 

Haftung eines Vorstandes begrenzen?

Es gibt diverse Anbieter von Versicherungen die eine spezielle Vermögensschutz Haftpflicht für Vereine anbieten. Diese sollte aber am besten immer vor dem Haftungsfall abgeschlossen werden.