Kindergeld, der Kindergeldantrag, Elterngeld, der Elterngeldantrag und wie geht das mit der Elternzeit? In diesem Beitrag möchte ich ihnen alles an Informationen und Hilfen mitgeben die sie als junge oder angehende Eltern wissen sollten. Dieser Artikel wird mit der Zeit immer ergänzt und auf den neusten Stand gebracht falls es gesetzliche Änderungen gibt.
Das Kindergeld erhalten Sie für ihre Kinder bis diese 18 Jahre alt sind. Ab 18 Jahren kommt es drauf an was ihr Kind aktuell macht.
Wenn das Kind in einer ERSTAUSBILDUNG ist läuft das Kindergeld in der Regel unproblematisch weiter. Wenn das Kind über 18 Jahre alt ist und eine Erstausbildung abgeschlossen hat gibt es nur weiterhin das Kindergeld wenn sich das Kind wieder in einer Ausbildung (Ausbildung oder Studium) befindet und maximal 20 h die Woche arbeitet.
Der Kindergeldantrag ist an sich nicht schwer auszufüllen. Er ist inhaltlich wie die Anlage Kind in der Steuererklärung. Neben persönlichen Daten zum Kind und den Eltern ist bei Kindern über 18 noch wichtig was diese aktuell machen. Mehr dazu im Bereich: Anspruch auf Kindergeld. Im Video wird einmal mit ihnen auf den Antrag eingegangen.
Seit dem 18.07.2018 ist es möglich das Baukindergeld zu beantragen. Es sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr und pro Kind möglich. Hier erfahren Sie alles zum Baukindergeld.
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Auch stellt sich die frage was sie mit den Kosten der Kinderbetreuung machen und wie sie diese absetzen können. So beteiligt sich das Finanzamt an den Gebühren für den Kindergarten und der Kinderbetreuung .
Anspruch auf Elterngeld hat man unter folgenden Umständen:
Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von 500.000 bzw. 250.000 bei Alleinerziehenden haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Ab dem Monat in dem das Kind geboren wurde kann das Elterngeld bis zu 14 Monate bezogen werden. Die Eltern können die 14 Monate untereinander frei aufteilen. Das Elterngeld wird weitere zwei Monate ausbezahlt wenn beide Eltern das ganze in Anspruch nehmen (Partnermonate) ansonsten beträgt das Elterngeld 12 Monate. Für Alleinerziehende gibt es auch diese zwei weiteren Monate.
Das Elterngeld Plus ist die Umwandlung des Basis Elterngeld. Ein Monat Elterngeld kann in zwei Monate Elterngeld Plus umgewandelt werden. So beträgt das Elterngeld Plus die hälfte des normalen Elterngelds.
Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Als Nachweis nimmt man die Gehaltsabrechnungen von vor der Schwangerschaftszeit. Bei selbständigen nimmt man den Gewinn aus dem Steuerbescheides des Jahres vor der Geburt.
Das Elterngeld beträgt bei:
Das Elterngeld Plus beträgt 50% des Elterngeld. Das heißt bei dem Mindestbetrag von 300 EURO Elterngeld würde das Elterngeld Plus 150 EURO pro Monat betragen.