Nebenkostenabrechnung Erstellen & Prüfem

Nebenkostenabrechnung Erstellen & Prüfem


In diesem Beitrag beschäftigen wir uns damit was alles in eine Nebenkostenabrechnung kommt und wie man seine Nebenkostenabrechnung prüfen kann.

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Grundsatz:

Wenn ein Mieter monatliche Abschlagszahlungen für die Nebenkosten zahlt ist der Vermieter verpflichtet eine jährliche Aufstellung der Nebenkosten zu erstellen. Diese Nebenkostenaufstellung ist die Nebenkostenabrechnung.

Frist

Eingang beim Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

Zeitraum

Der Zeitraum der  Nebenkostenabrechnung beträgt ein Jahr. Dieses Jahr muss aber nicht vom 01.01-31.12 gehen sondern kann auch vom 01.07-30.06 gehen.

Inhalt

Laut Bundesgerichtshof (BGH) muss eine Nebenkostenabrechnung folgende Angaben mindestens enthalten:

  • Zusammenstellung der Gesamtkosten
  • Angaben und Erklärung des Verteilungsschlüsels
  • Anteil des Mieters
  • Abzug der Vorauszahlungen

Desweiteren muss die Abrechnung "für jeden Verständlich" und rechnerisch nachvollziehbar sein.

Welche Kosten?

Der § 2 der Betriebskostenverordnung regelt welche Kosten abgerechnet werden können. 

  • Grundsteuer nach Wohn/Nutzfläche
  • Müllabfuhr nach Nutzeinheiten
  • Gebäudeversicherungen nach Nutzeinheit
  • Kaltwasser nach Verbrauch
  • Oberflächenwasser nach Anzahl der Nutzeinheiten
  • Straßenreinigung nach Nutzeinheiten
  • Hausreinigung nach Nutzeinheiten
  • Garten und Außenanlage Pflege nach Nutzeinheiten
  • Allgemeinstrom nach Anzahl der Personen
  • Hauswart nach Nutzeinheit
  • Breitband / Gemeinschaftsantenne nach Anzahl der Personen
  • Aufzug nach anzahl der Personen

Prüfen

Am besten prüfen Sie ihre Abrechnung mit der des Vorjahres. Notieren Sie sich zum Ende des Abrechnungszeitraumes die Verbrauchsstände und prüfen sie die Flächenangabe mit dem Mietvertrag ab. 

Verfährung

Die Nachzahlung an den Vermieter verjährt nach 3 Jahren. Die Verfährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres an dem der Mieter die Nebenkostenabrechnung erhalten hat. Wenn der Vermieter aber nicht binnen 12 Monaten abrechnet ist damit auch direkt die Nachzahlung verwirkt. Außer es handelt sich um eine nicht verschuldete Verspätung aber diese ist im Einzelfall mit ihrem Anwalt abzuklären.

 

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