Mahnung | Mahnverfahren | Mahnung schreiben
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Früh oder spät kennt jeder Unternehmer die Problematik:
Ein Kunde zahlt eine Rechnung nicht
Also muss eine Mahnung geschrieben werden ... oder warten Sie noch eine Woche? Was passiert wenn der Kunde überhaupt nicht reagiert? Wie hoch sollte die Mahngebühr sein?
Diese Fragen und viele andere möchte ich ihnen in diesem Beitrag erklären damit Sie sich bestens Informiert fühlen falls ein Kunde nicht bezahlt.
Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?
Mahngebühren sehr oft ein Streitthema. Es gibt aber mittlerweile diverse Urteile zu der Höhe von Mahngebühren. Die Mahngebühren sollen maximal die Realkosten ohne Personal beinhalten. Sprich: Papier, Umschlag, Briefmarke. Auch wurden alle Mahngebühren über 2,50 Euro von Bundesgerichten gekürzt.
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Ordnungsgemäße Rechnung
Bevor man sich die Frage stellt ob man eine Mahnung schreibt sollte man immer noch einmal überprüfen ob die Rechnung die man an den Kunden gesendet hat eine zu 100% ordnungsgemäße Rechnung ist.
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Außergerichtliches Mahnverfahren
Verschicken oder warten?
Das ist die eine große Frage die man sich stellt wenn eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wird. Hier sollte man Fingerspitzengefühl haben denn eine zeitlich schlecht versendete Mahnung kann einen Kunden verärgern. Bei Kunden mit denen man öfter mal Kontakt hat reicht es vlt. auch schon aus eine E-Mail zu versenden oder bei einem Termin kurz erwähnen das noch eine Rechnung offen ist.
Das Außergerichtliche Mahnverfahren baut sich in drei Stufen auf:
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Erste Mahnung: Zahlungserinnerung
Hier ist meist eine freundliche Nachricht mit einer Kopie der Rechnung. Es kann immer mal sein das eine Rechnung untergeht oder sie gar nicht ankommt. -
Zweite Mahnung: ausdrückliche Mahnung
Diese sollte stärker formuliert sein und ein ausdrückliches Zahlungsziel von 10 bis 14 Tage sein. -
Dritte Mahnung: Androhung weiterer Schritte
Dies ist die letzte Mahnung, dies sollte man auch aus dieser herauslesen. Hier droht man an mit weiteren Schritten wie einen Anwalt oder ein Inkassobüro einzuschalten und das hierdurch sich die Kosten erhöhen können.
Verzugszinsen
Ein Kunde ist in Verzug sobald das erste Fälligkeitsdatum verstreicht.
Die Verzugszinsen sind in § 288 BGB geregelt. Diese betragen:
- Fünf Prozentpunkte über den Basiszinssatz (Wenn der Kunde Verbraucher ist)
- Neun Prozentpunkte über den Basiszinssatz (Wenn der Kunde Geschäftskunde ist)