Affiliate Marketing Steuern

Affiliate Marketing Steuern

Affiliate Marketing Steuern. Wie sind die steuerlichen Regeln für Affiliate Marketing? Muss man für Affiliate Marketing ein Gewerbe anmelden? Was muss man zu den Affiliate Provisionen und der Umsatzsteuer wissen?  Das erfahren Sie in diesem Kostenlosen Online Kurs.

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Affiliate Marketing Steuern - Online Kurs

Muss man für Affiliate Marketing ein Gewerbe anmelden?

KURZFASSUNG: JA!

Wer in Deutschland selbständig ist muss dieses anmelden. Es gibt drei verschiedene Arten bei der Selbständigkeit:

  • Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft § 13 EStG
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 EStG
  • Einkünfte aus Selbständiger Arbeit § 18 EStG

Was davon ist meine Affiliate Seite?

Wenn die Affiliate Seite nicht überwiegend zu einem Land und Forstwirtschaftlichen Betrieb oder zu einem freien Beruf wie (Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt etz.) gehört bleibt nur das Gewerbe übrig. Affiliate Marketing Umsätze sind Provisionsumsätze. Selbst wenn die Affiliate Seite zu einem Land und Forstwirtschaftlichen Betrieb oder zu einem freien Beruf gehört sollte man aufpassen weil es die "Abfärbetheorie" gibt

KURZFASSUNG: Einkünfte nach § 13 oder § 18 EStG werden zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG, wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 Euro im Jahr nicht übersteigen.

 

Daher, ja! Ein Gewerbe ist anzumelden. Ein Gewerbe anzumelden ist auch nichts schlimmes! Nur weil man ein Gewerbe angemeldet hat heißt das auch nicht das man viel an Steuern bezahlen muss, dass hängt immer noch von der Art und Höhe der Umsätze ab wie von dem Gewinn.

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Affiliate Marketing Umsatzsteuer

Im Bereich der Umsatzsteuer müssen wir unterscheiden wer der Auszahler der Affiliate Marketing Provision ist.

Unternehmen im Inland

Wenn das Unternehmen, dass die Provisionen auszahlt, seinen Sitz im Inland hat (Wie zum Beispiel: Digistore24, Awin, Zanox oder Affili.net ) erhalten Sie in ihrer Übersichten immer die NETTO Provisionen. Wenn Sie dann eine Auszahlung erhalten von Bsp. 100 EURO schlägt der Auszahler die Umsatzsteuer von 19% drauf. 

Das Bedeutet man erhält 119 EURO ausbezahlt (100 EURO Provision und 19 EURO Umsatzsteuer) , die 19 EURO Umsatzsteuer muss man dann aber an sein Finanzamt als Umsatzsteuer abführern. Wenn man in der Kleinunternehmerregelung drinnen sein sollte bekommt man nur die 100 EURO ausbezahlt. 

Für den Auszahler ist das ganze keine Mehrbelastung da er die 19 EURO Umsatzsteuer im selben Zuge als Vorsteuer sich gegenrechnen kann. Ein sogenanntes Nullsummenspiel.

Unternehmen in der EU, aber nicht Inland

Wenn der Auszahler im EU Ausland sitzt (wie zum Beispiel Amazon in Luxemburg oder Google in Irland) dann wir das ganze mit der  Umsatzsteuer umgedreht. 

Das bedeutet das nicht das Unternehmen das das Geld bekommt sondern das Unternehmen das das Geld ausbezahlt muss in seinem Land die Umsatzsteuer abführt, aber bekommt im selben Zuge die Umsatzsteuer als Vorsteuer gegengerechnet. Auch hier haben wir ein Nullsummenspiel. 

Als Beispiel: Man bekommt wieder 100 EURO Netto Provision, jetzt muss man selber keine Umsatzsteuer abführen (Aber eine Zusammenfassende Meldung abgeben) da man bereits "NUR" die Netto Provision erhalten hat. Das Unternehmen das das ganze ausbezahlt hat, führt nun in seinem Land die Umsatzsteuer von 19 EURO ab und bekommt im selben Zuge auch die 19 EURO als Vorsteuer gegengerechnet. Das ganze nennt sich "Revers Charge-Verfahren" (Umdrehung der Umsatzsteuer Schuld) und findet sich in Deutschland im § 13 b UStG sowie in der Umsatzsteuer Systemrichtlinie der EU.

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Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung als Affiliate Marketing Unternehmen? Das kommt drauf an. In der Regel bekommt man die selben Umsätze ausbezahlt wie wenn man in der Regelbesteuerung drinnen ist. Man verliert aber die Möglichkeit bei seinen Kosten die Vorsteuer zu ziehen.

Pro:

  • Weniger Verwaltungsaufwand
  • Keine UST Voranmeldung
  • Keine UST Jahreserklärung
  • Keine Zusammenfassende Meldung

Kontra:

  • Man ist im Jahresumsatz auf 17.500 EURO gedeckelt
  • Man kann die Vorsteuer nicht gegenrechnen

Zusammenfassung:

Ob sich das ganze für einen selber lohnt ist Subjektive. Im b2b bereich lohnt sich rein wirtschaftlich die Kleinunternehmerregelung nicht da man die selben Umsätze bekommt aber keine Vorsteuer gegenrechnen kann. Man muss aber die ganzen Erklärungen, Meldungen und Voranmeldungen machen. Wenn man dies selber kann sollte das ganze kein Problem sein. Wenn man das nicht machen möchte und wenig Kosten mit Vorsteuer hat kann die Kleinunternehmerregelung für einen angenehmer sein.

Hier ein älteres Video in dem allgemein mal erklärt wird wann sich der Kleinunternehmer lohnt und wann eher nicht. Aber das ganze bleibt eine individuelle Frage die man pauschal nicht beantworten kann.


Affiliate Marketing Einkommensteuer

Neben der Umsatzsteuer gibt es auch noch die Einkommensteuer. In dieser versteuer man sein Einkommen. Das ist als Affiliate Marketing Betreiber der Gewinn. Da die meisten Affiliate Marketing Unternehmer noch nicht in der Bilanzierungspflicht sind wird der Gewinn nicht über die Bilanz (Betriebsvermögensvergleich) sondern über die Einnahmenüberschussrechnung (auch EÜR genannt) diese finden wir im § 4 Abs. 3 EStG (Von Fachleuten auch 4-3 Rechnung genannt). Die gilt das "Zu und Abfluss Prinzip"

Zu und Abfluss Prinzip:

In die Gewinnermittlung kommen alle Einnahmen und Ausgaben die zwischen dem 01.01.20XX und dem 31.12.20XX dem Unternehmer Zu oder auch abfließen.

Abweichend hiervon werden noch in das nächste bzw. das alte Kalenderjahr Einnahmen und Ausgaben gerechnet wenn diese:

  • Monatlich wiederkehrend sind (Miete, Internetkosten etc.)
  • Wirtschaftlich in das andere Kalenderjahr gehören (Dezembermiete am 09.01 bezahlt)

Dies finden wir im § 11 EStG wieder.

Abschreibung GWG

Neben den klassischen Einnahmen und Ausgaben gibt es noch Wirtschaftsgüter die man anschafft und diese werden über mehrere Jahre genutzt. Diese werden Abgeschrieben.

Entweder wahlweise direkt wenn sie weniger als 410 EURO Netto (Ab Anschaffung 01.01.2018 800 EURO Netto) kosten (GWG Regelung) oder über ihre Nutzungsdauer. Eine PC Anlage wird zum Beispiel auf 3 Jahre abgeschrieben. Im Anschaffungsjahr wird das ganze noch auf die Nutzungsmonate aufgeteilt "ge 12telt".

Anlage G & Gewerbesteuererklärung

Den in der Anlage EÜR ermittelte Gewinn finden wir dann in der Anlage G wieder sowie in der Gewerbesteuererklärung. Aber keine Angst! Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von über 24.500 EURO fällig und wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.

Alternativ können die meisten Buchhaltungsprogramme bereits die Buchhaltungsdaten automatisch in eine Anlage EÜR Übertragen.

 

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