KFZ STEUER
KFZ STEUER BERECHNEN | KFZ STEUER STEUERBEFREIUNGEN
Die KFZ Steuer. Quasi jeder kennt sie, jeder Autofahrer bezahlt sie, aber wissen wie sie sich zusammensetzt tuen die wenigsten. In diesem Beitrag möchte ich ihnen kurz und kompakt erklären wie man die KFZ Steuer berechnet und was es zusätzlich zu dieser zu wissen gibt.
Berechnung ab Erstzulassung 01.07.2009
Welche Daten brauche ich für die Berechnung?
Alle Informationen die Sie brauchen um die KFZ Steuer zu berechnen finden Sie in ihrem Zulassungsbescheinigung Teil I oder in Ihrem Fahrzeugschein.
- Erstzulassungsdatum
- CO2-Emissionen
- Motorart
- Hubraum
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Berechnung
Die Berechnung der KFZ Steuer besteht aus zwei Faktoren.
Faktor 1
Der Faktor 1 setzt sich zusammen aus ihrer Motorenart und dem Hubraum. Je angefangene 100 cm 3 Hubraum zahlen sie:
- 9,50 EURO für einen Diesel
- 2,00 Euro für einen Benziner
Faktor 2
Der Faktor 2 geht auf den Schadstoffausstoß ein in Verbindung mit der Erstzulassung.
- Erstzulassung vor dem 01.01.2012: 120 g/km Kohlendioxid
- Erstzulassung nach dem 01.01.2012: 110 g/km Kohlendioxid
- Erstzulassung nach dem 01.01.2014: 95 g/km Kohlendioxid
Für jedes Gramm das über diese Freibeträge hinaus geht werden 2,00 EURO Steuer fällig.
Beispielberechnung
Auto:
Hubraum: 2.000 CM3
Erstzulassung: 01.01.2010
Kohlendioxid: 160 g/km
Berechnung
Faktor 1:
2.000 Hubraum / 100 = 20 (Bei Komma Aufrunden da "angefangene 100cm3)
Diesel: 20,00 X 9,50 EURO = 190,00 EURO
Benziner: 20,00 X 2,00 EURO = 40,00 EURO
Faktor 2:
Kohlendioxid Freibetrag 120 g/km da Erstzulassung vor dem 01.01.2010.
160 g/km - 120 g/km = 40 g/km Übersteigend.
40 X 2,00 EURO = 80,00 EURO
Ergebnis
Diesel: 190 EURO + 80 EURO = 270 EURO
Benziner: 40 EURO + 80 EURO = 120 EURO
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Steuerbefreiungen
Elektroautos
- Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 - 31.12.2015: 10 Jahre Steuerbefreiung
- Erstzulassung zwischen dem 2016 bis 2020: 5 Jahre Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung kann bei Halterwechsel übertragen werden, aber wird nicht neu gestartet. (Mal sehen was eine neue Bundesregierung hier plant)
Oldtimer
Oldtimer (Fahrzeuge mit H-Kennzeichen die über 30 Jahre alt sind)
- Krafträder: 46 EURO Pauschal
- KFZ Oldtimer: 191 EURO Pauschal
Erdgas-Fahrzeuge
Hier gibt es keine Steuerbefreiung bei der KFZ Steuer sondern über den Kraftstoff. Hier ist der Steuersatz beim Erdgas niedriger.
Einsatzfahrzeuge
Einsatzfahrzeuge wie:
- Krankenwagen
- Feuerwehrautos
- Einsatzfahrzeuge der Polizei
- Busse
- Straßenreinigungsfahrzeuge
- Bestimmte Fahrzeuge der Land und Forstwirtschaft
Autos von Menschen mit Schwerbehinderung
Autos von Menschen die den Vermerk:
- H (Hilflos)
- BL (Blind)
- aG (außergewöhnlich Gehbehindert)
Im Behindertenausweis sind von der KFZ Steuer befreit.