Influencer gratis Produkte Versteuern

Influencer gratis Produkte Versteuern

Geldwerter Vorteil Bezahlung in Sachwerten



Wie werden die gratis Produkte von Bloggern, Youtubern, Instagramern und Influencern steuerlich behandelt? Wie wendet man den Geldwerten vorteil bei gratis Produkten an? Das erfahren sie in diesem Beitrag.



Einkommensteuer

Eine Frage die sich die meisten Influencer sich bestimmt schon einmal gestellt haben ist:

"Muss ich die gratis Zusendungen versteuern" ?

Zuerst einmal, ja! Auch gratis Zusendungen sind steuerliche Einnahmen des § 8 EStG. Im § 8 Abs. 2 Satz 1 heißt es:

"Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen."

Muss man alles was man zugesendet bekommt versteuern?

Ja und Nein! Wenn Produkte nicht genutzt oder konsumiert werden und diese zeitnahe wieder an den Zusender zurückgeschickt werden entsteht kein wirtschaftlichen Vorteil. Somit hat man auch keinen Sachwert erhalten den man versteuern kann. DOKUMENTATION EMPFIEHLT SICH

Desweiteren, wenn man ein Produkt nur erhält für das Zeigen oder Vorführen in einem Video oder Bild (Produkthilfe/ Produktplatzierung oder Erstellung einer Werbung) und es danach auch wieder zurück schickt (Es gab keinen EIGENTUMSWECHSEL)  ist dies natürlich auch kein wirtschaftlicher Zufluss der zu versteuern ist.  DOKUMENTATION EMPFIEHLT SICH

Und alles andere?

Alles andere sind Bezahlungen in Sachwerten und somit als Geldwerter Vorteil zu versteuern.

Welchen Wert in Euro setze man als Einnahme an?

"Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen." Sagt und der § 8 EStG.

Somit muss der übliche Verkaufspreis, gemindert um übliche Rabatte, als Einnahme angesetzt werden. Natürlich immer zum Zeitpunkt des Zuflusses.  DOKUMENTATION EMPFIEHLT SICH

Steuartikel oder Werbeartikel

Betragen die  Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des gesamten Geschenkes maximal 10,00 Euro  bleiben diese aber außer Ansatz. 

(BMF Schreiben vom 29. April 2008, IV B 2 – S 2297-b/07/0001)

 

Kann das Unternehmen das Schenkt die Steuer bezahlen (Pauschalierung?)

Das Unternehmen das schenkt hat die Möglichkeit die Geschenke mit Pauschal 30 % Zuzüglich Soli und Kirchensteuer zu versteuern. Dann bleiben die Geschenke und Zuwendungen bei der Person oder dem Unternehmen das diese erhalten hat außer Ansatz bei der Gewinnermittlung. 

ABER dies ist nur möglich wenn die Zuwendungen je Wirtschaftsjahr und je Empfänger unter 10.000 EURO liegen oder die Aufwendungen für eine einzelne Aufwendung unter 10.000 EURO liegt.

ABER dies verändert nicht den Ansatz bei der Umsatzsteuer.

Der Schenkende hat dem Empfänger mitzuteilen ob diese pauschale Steuer bezahlt wurde. 

Praxistipp:  Solche Dinge sind am besten direkt im Vertrag der Zusammenarbeit festzuhalten.  Weiteres zur Pauschalisierung finden Sie im BMF Schreiben vom 19.05.2015.

 

Umsatzsteuer

Zahlungen in Sachwerten sind selbstverständlich auch in der Umsatzsteuer wichtig. Die erhaltenen Sachwerte stellen steuerbare und steuerpflichtige unentgeltliche Lieferung i.S.d. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG da. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist hier der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten des Kaufes, auch als Wiederbeschaffungswert bekannt.

WEITERE RÜCKFRAGEN ODER EINZELHEITEN KLÄREN SIE BITTE MIT IHREM STEUERBERATER ODER EINER PERSON DIE SIE NACH STEUERBERATUNGSGESETZ BERATEN DARF AB!