Quellensteuer im Ausland Übersicht
Für viele langfristige Investoren ist die Dividende das A und O bei der Auswahl des Investments.
Die Besteuerung dieser Dividende sollte man bei der Berechnung des möglichen jährlichen Ertrages aber kennen und mit einberechnen.
Denn es gibt nicht nur den Abzug des Staates in dem man unbeschränkt Steuerpflichtig ist wie zum Beispiel Deutschland mit seinen maximal 25 % “”Kapitalertragsteuer” (§ 20 EStG) sondern der Staat in dem die ausländische Firma sitzt möchte auch einen kleinen bis großen Anteil haben.
Von einer anrechenbaren bis einer teilweise anrechenbaren Quellensteuer bis zu einer höheren Steuer als in Deutschland ist hier vieles möglich, im folgenden Beitrag möchte ich ihnen eine kleine Übersicht hierzu geben.
Alle angaben sind nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurden, aber alle angaben sind auch ohne gewähr, sprechen Sie das ganze im besten Fall vorher mir ihrem Steuerberater durch, desweiteren prüfen Sie immer die zeitliche Aktualität.
USA:
Die USA verlangt eigentlich eine Quellensteuer von 30%, aber die USA hat z.B. mit vielen deutschen Banken einen Vertrag das diese Banken direkt von der Dividende nur 15 % und nicht 30 % abziehen. Diese 15 % werden dann auch noch vom deutschen Staat durch das aktuelle Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) komplett angerechnet. Das heißt bei einer Dividende von 100 EURO würde man eigentlich einen Abzug von 30 % haben, also 30 EURO. Wenn der eigene Broker aber eine Vereinbarung mit den USA hat werden nur 15% abgezogen also 15 EURO. Für den deutschen Staat werden dann aber noch weitere 10 % fällig bzw. die 15 % werden auf die 25 % angerechnet so das wir auf einen Abzug von maximal 25 % , also 25 Euro kommen.
Schweiz:
Hier ist das ganze leider nicht so unkompliziert wie mit den USA. Die Schweiz zieht erstmal von den Dividenden 35% Quellensteuer ab. Von diesen 35% sind dann auch nur 15% auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechenbar. Aber auf Antrag kann man diese zuviel gezahlte Quellensteuer auf die Anrechenbaren 15 % drücken. Hierzu braucht man natürlich ein schweizer Steuerformular (welches recht kompakt ist) aber auch einen Tax-Voucher seiner Bank die bestätigt das nicht weniger Steuer abgezogen wurde als erstattet werden soll. Die Bearbeitung dieser Anträge dauert in der Regel maximal 6 Monate.
Von einer 100 EURO Dividende werden also erstmal 35% also 35 Euro abgezogen. 15% also 15 EURO dieser 35 Euro rechnet der deutsche Staat auf seine 25 % also 25 EURO an so das noch weitere 10 % also 10 EURO einbehalten werden. Somit kommt man erstmal auf eine Nettodividende von 55 EURO.
Mit einem Antrag bei der schweizer Steuerbehörde werden dann die übrigen 20 % erstattet so das man auf seine maximal 25% Kapitalertragsteuer kommt. Die Verjährung beträgt hier aber 3 Jahre.
Frankreich:
Ab dem 01.01.2018
Eigentlich wurde die Quellensteuer auf 12,8 für nichtfranzosen gesenkt, aber da man in Frankreich nicht weiß ob Sie Franzose oder Nichtfranzose sind werden weiterhin die 30% eingezogen. NACHTEIL: In Deutschland werden ihnen nur noch die gesenkten 12,8% angerechnet und nicht mehr die 15%. Sie haben also unter dem Strich weniger! Die Erstattung inc. der Bearbeitungskosten bleibt wie bis zum 31.12.2017. Damit werden Französische Dividendenaktien noch uninteressanter.
Bis zum 31.12.2017
In Frankreich beträgt die Quellensteuer eigentlich 30% für EU Bürger ist das ganze aber auf 21% gedeckelt. Da ihre Bank aber keine Kundendaten weiter gibt weiß Frankreich nicht das Sie EU Bürger sind und behält so die 30% ein. durch das Formular “5000-DE” kann man vor der Ausschüttung der Dividende den Abzug auf die maximal in Deutschland anrechenbaren 15% deckeln. Aber es gibt auch ein Formular um sich das ganze im nachhinein erstatten zu lassen. Leider dauert die Bearbeitung bis zu 24 Monate und Kostet eine Gebühr von ca. 60 EURO Netto. Daher ist dieses Verfahren für Kleinanleger kaum attraktive weil die Gebühr deutlich über den meisten Erstattungsbeträgen liegen wird. Die Gebühr wird auch nicht pro Antrag sondern pro Dividenden Erstattung fällig. Die Frist beträgt hierzu aber 4 Jahre.
Italien:
Hier ist das ganze fast 1 zu 1 wie in Frankreich. Hier beträgt der Abzug 26 % und ist auch auf 15 % reduzierbar. Die Anträge kosten aber einmalig 60 EURO plus 60 EURO jährlich und damit auch sehr interessant. Die Frist beträgt 4 Jahre und die Bearbeitungszeit kann zwischen 48 und 120 Monaten liegen.
Portugal:
Hier sind wir bei 35% Quellensteuer aber auch hier kann man vorher den Abzug auf 15% reduzieren, aber Portugal lässt sich das ganze 240 EURO kosten. Die Frist beträgt zwei Jahre und zwei Jahre sind auch ca. die Bearbeitungszeiten.
Schweden:
Nach diesen negativen Beispielen ist Schweden eine echte alternative. Hier haben wir zwar eigentlich einen Abzug von 30% aber das ganze ist vorher auf 15% reduzierbar. Falls dies nicht gemacht wurde, ist die Quellensteuer kostenlos binnen 5 Jahre erstattbar bei einer Bearbeitungszeit von ca. 6 Monaten.
Österreich:
Unsere Nachbarn behalten 25% Quellensteuer ein. Von diesen 25% werden aber nur 15% auf die deutsche Steuer angerechnet. Aber auf Antrag erstattet Österreich die zuviel bezahlten 10% mit einer 5 Jahres Verjährungsfrist. Der Antrag ist Kostenlos und die Bearbeitung dauert 6-9 Monate.
Kanada:
Kanada ist auch leider nicht so nett wie die USA und behält 25% Quellensteuer ein. Diese wird auch zu 15% auf die deutsche Steuer angerechnet und ist auch erstattbar als auch vorher zu reduzieren. Aber das ganze Kostet 60 EURO Netto je Antrag und verfährt in zwei Jahren. Desweiteren kann man mit bis zu zwei Jahren wartezeit rechnen. Eine Reduzierung vor ab ist über das Formular NR301 möglich.
Luxemburg Niederlande und Japan:
Hier sind wir bei einer Quellensteuer von direkt 15% die von der Depobank automatisch auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden.
Norwegen:
In Norwegen haben wir ein besonderes Verfahren, dieses nennt sich “shielding deduction”. Hier greift nicht das “Wir ziehen X % ab, Deutschland rechnet 15% an” Verfahren. Hier wird ihnen erstmal 25% Quellensteuer abgezogen und im zweiten Schritt für den deutschen Staat noch einmal die 25% Quellensteuer. Aber keine Angst, es bleibt nicht auf dauer bei einer 50% Steuerlast.
Denn jetzt kommt ein Wahlrecht. Man muss sich in Norwegen selber melden und dieses Wahlrecht bestimmen. Entweder das klassische erstatten bis auf 15% und dann die Anrechnung in Deutschland oder durch das “shielding deduction” wird das ganze oder ein Teil in Norwegen steuerfrei gestellt (Dies richtet sich nach der aktuellen höhe von Norwegischen Staatsanleihen auf 3 Monats sicht).
Aber durch die aktuellen Zinssätze wird die Teilrückerstattung und Anrechnung in der Regel das günstigere Verfahren sein für deutsche Anleger.
Finnland:
In Finnland haben wir eigentlich eine Quellensteuer von 30%, wenn man sich aber vorher dort registriert wird das ganze auf die üblichen 15% reduziert, dies ist aber jährlich zu machen. Die bearbeitungszeit für eine Erstattung nach Abzug soll sehr lange gehen, leider habe ich hierzu nichts gefunden. Die verjährung auf die finnische Quellensteuer beträgt 5 Jahre.
Australien:
Hier liegt der Steuersatz der Quellensteuer bei 30%. Das ganze ist aber auch auf 15% zu reduzieren und auch nur mit maximal 15% anrechenbar auf die deutsche Kapitalertragsteuer. es gibt aber noch die „franked dividends“ und die “conduit income” Dividenden, die eine besondere Dividende nach Australischem Steuerrecht darstellen und nicht bzw geschont besteuert werden.
Irland, Großbritannien und Brasilien:
In diesen Ländern ist das ganze aktuell sehr angenehm für Investoren. Hier gibt es keine Quellensteuer und die Depotbank zieht nur die deutsche Quellensteuer ab.
WERBUNG*
Empfehlung der Redaktion: Behalten Sie die Kosten ihres Depos immer im Auge! Mit diesem Tool können Sie aktuelle Depokosten vergleichen: